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die von Pappenheim (Rabe v. P.) (eines Stammes mit denen von Canstein) |
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New Wapenbuch 1605 |
Seite 149, Nr. 1 |
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Historisches Taschenbuch des Adels im Königreich Hannover, 1840 |
Seite 225 |
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Jahrbuch des Deutschen Adels |
II, 766 |
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Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Uradeligen Häuser |
1900, 1901-1942 |
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Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser |
1857-1860 |
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Genealogisches Handbuch des Adels |
Bände 5, 117 |
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»Rabe von Pappenheim. Evangelisch. - Westfälischer (engernscher) Uradel eines Stammes und Wappens mit den Rabe von Canstein, der mit Rawe de Papenheim, miles, 1106 urkundlich (Staatsarchiv Marburg) zuerst erscheint. Das Geschlecht gehört zur althessischen Ritterschaft. - W.: In Silber ein kampfbereiter gold-gekrönter schwarzer Rabe. Auf dem Helme mit schwarz-silbernen Decken der Rabe vor einer, mit 5 abwechselnd schwarzen und silbernen Federn besteckten silbernen Säule.« (S. 425, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil A, 41. Jg. 1942) # »Pappenheim. Evangelisch. - Preußen (Hessen-Nassau). - Westfälischer Uradel, ein Zweig der von Papenheim im Paderbornschen, der sich in drei Stämme: zu Canstein (eigenes Geschlecht), zu Calenberg (eigenes Geschlecht) und zu Liebenau teilte. Der letztere gehörte zur althessischen Ritterschaft seit deren Begründung und beginnt seine Stammreihe mit Rave, Ritter, 1127-1149. - Königlich westfälischer Grafenstand d. d. Cassel 30. Nov. 1811 (von der Kurfürstl. hess. Regierung nicht anerkannt). - W.: In Silber ein gekrönter schwarzer Rabe. Auf dem Helme mit schwarz-silberner Decke ein gekrönter Rabe vor einer silbernen, mit fünf abwechselnd schwarzen und silbernen Federn besteckten Säule.« (S. 685, Gotha. Genealog. Taschenbuch der Adeligen Häuser, 1. Jg. 1900) |
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