die Herren von Schönburg

(v. Sch.-Glauchau, v. Sch.-Hartenstein, v. Sch.-Waldenburg)


New Wapenbuch 1605

Seite 31, Nr. 6

Theatrum Saxonicum 1608

I, 294

Genealogische Adels-Historie (Ahnen-Tafeln)

1. Teil, Seite 892

Gothaischer Genealogischer Hofkalender

1798-1942

Genealogisches Reichs- und Staats-Handbuch

1762, 373; 1804, II, 380; 1811, I, 380, 779

Uebersicht der deutschen Reichsstandschafts- und Territorial-Verhältnisse, 1830

Seite 53

Genealogisches Jahrbuch des deutschen Adels

II, 183

Geschlechts-, Namens- und Wappensagen des Adels dt. Nation

Seite 151

Regenten-Tabellen, 1906

Seite 186

Genealogisches Handbuch des Adels

Bände 1, 8, 19, 33, 50, 75, 90, 114, 133

Burgen, Schlösser, Gutshäuser in Sachsen

Seite 284


»Schönburg.  Reichsgraf 7. August 1700; erbl. Mitglied der 1. Kammer des Königreichs Sachsen 4. Sept. 1831. - W.: von Silber und Roth viermal schrägerechts gestreift.«  (S. 278, Gotha. genealog. Hof-Kalender, 85. Jg. 1848)

»Herren von Schönburg, auff Glaucha, Penigk vnd Waldenburg.  Ob wol auch dieser Herrenstand, zum meisten dem Marggraffthumb Meissen, vnd etzlicher massen dem Voigtland incorporirt, habe ich doch derer allhier auch gedencken, vnnd weil solche dem Hause Sachsen zum meisten mit Lehen vnd Diensten verpflichtet, wegen ihrer heroischen Thaten dieselben nicht vbergehen wollen, vnnd wie Fabricius vnd Spangenbergius annotirt, sind dieselben hoher vnd vhralter Ankunfft, allbereit tempore Caroli Magni berühmbt, inmassen aus dem Crantio vnd andern Historicis zu vernemen, haben jhren Sitz vor Alters nach Böhmen vnd obig Pirn zum Hohnstein gehabt, hernacher eine Verwechselung vmb Roßberg geschehen, zu welcher Zeit aber diese Herren in Meissen gekandt worden, ist gantz keine Gewisheit verhanden, Aus des Rixeneri libro Trojaminum ist zu befinden, daß den ersten Turnier zu Magdeburg Anno 930. gehalten, Herr Alban von Schönburg besucht, vnd sich im Balgen, Rennen wol erhalten.

Vnter Marggraff Wilhelm von Meissen, den man den Einaugigten zugenamet, ist Herr Veit von Schönburg Anno 1386. im Beruff gewesen, dergestalt, daß er mit Graff Albrecht von Leußnick der Grentze halben einen Streit gehabt, vnd einander viel Vnwillens bewiesen, biß daß die Herren selbsten ins Mittel gegriffen, vnd mit Schaden beyder die Sache vertragen worden.

Als die Abführunge beyder jungen Fürsten von Sachsen zu Altenburg Anno 1454. erfolget, ist zu Zwickaw Heuptman Herr Veit von Schönburg gewesen, welcher nicht wenig durch seine Vorsichtigkeit zuwege gebracht, daß der eine junge Herr, vnd Hertzog Ernst, durch den Plagiariis Gegenversicherung seines Leibes vnd Lebens, vff seinem Haus Hartenstein wiederumb freygestellet worden, damit er sich dann gegen dem Hause Sachsen wolverdienet.  Bey Hertzog Görgen von Sachsen ist in fürnemen Gnaden vnnd Ansehen gewesen Herr Ernst von Schönburg, fürstlicher Raht vnd Stadthalter, welcher der Lutherischen Religion, ob wol nicht öffentlich, jedoch heimlich zugethan gewesen, dann als er sterben wollen, hat er an seinem Herrn Hertzog Görgen höchlichen begeret, jhm zu vergönnen, das Sacrament beyder Gestalt vor seinem Ende zu gebrauchen, welches jm abgeschlagen, jedoch nicht ablassen wollen, vnd ingleichen solches an Churfürst Friedrichen begeret, der jhm einen Luthrischen Predicanten von Zwickaw zugeschicket, von dem er solches, jedoch mit großem Vnwillen seines Herrn Hertzog Görgen, empfangen, auch darauff alsbald vnd Anno 1537. verschieden, vnd zu Glaucha neben seinem Herrn Bruder, Herr Wolffen begraben worden.

Dieser Herr Ernst, als auch Herr Wolff, vnd Herr Hans, in vielen Heerzügen sich brauchen lassen, vnd tapffere Helden gewesen, vnd hat Herr Ernst von seiner Gemählin einer Gräffin von Rheineck, Herr Görgen zu Glaucha den jüngern, vnnd Herr Wolffen zu Waldenburg verlassen, welcher Herr Görg hinwieder vom andern Gemahl, einer Freyin von Pütbus, vnnd Gräffin von Hohnstein, einen einigen Sohn, vnnd Augustum einen gelarten jungen Herren auff Glaucha hinderlassen.

Die andern Herren von Schönburg, als Herr George der Elter zu Waldenburg, auch ein Sohn, vnd Herr Haugen, Herr Veit zu Lichtenstein, vnd Herr Wolff zum Hartenstein, etliche junge Herren erzeugt.  Der liebe Gott vermehre vnd erhalte diesen vhralten Herrenstand zu seines Namens Ehren.«  (p. 294, Theatrum Saxonicum, 1. Theil, 1608)


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