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die von Wilamowitz (v. W.-Möllendorff) |
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Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser |
1875-1939 |
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Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Gräflichen Häuser |
1859-1941 |
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Siebmacher's großes Wappenbuch |
VII, 2. Abt. Seite 17 |
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»Wilamowitz-Möllendorff. Evang. - Brandenburg und Preuß.-Schlesien. - Wohnsitz: Gadow in der Priegnitz. - Der am 28. Januar 1816 + k. preuß. General-Feldmarschall Wichard Joachim Heinrich von Möllendorff adoptirte 1813 die drei Söhne des k. preuß. Majors a. D. Theodor von Wilamowitz (+ 23. Dec. 1837) auf Strigleben, nämlich: Hugo, Ottocar und Arnold, welche unterm 4. Mai 1815 vom König Friedrich Wilhelm III. von Preußen die Erlaubniß erhielten, sich „Wilamowitz von Möllendorff“ zu nennen und das angestammte Wappen mit dem möllendorff’schen vereinigt zu führen. Der kön. preuß. Kammerherr Hugo von Wilamowitz-Möllendorff wurde am 10. Januar 1857 nach dem Rechte der Erstgeburt in den k. preuß. Grafenstand erhoben. Die gräfliche Würde ist mir dem Besitz folgender Majoratsgüter verbunden: 1) der in der Provinz Brandenburg, Kr. West-Priegnitz, belegenen Herrschaft Gadow, „Ländchen Cumlosen“ genannt (0,48 QM. mit 2240 Einw. in 17 Ortsch.); 2) der in Preuß.-Schlesien, Kr. Militsch-Trachenberg, belegenen, am 22. Mai 1660 zur minderfreien Standesherrschaft erhobenen Herrschaft Freyhan (1 QM. mit 2302 Einw. in 9 Ortschaften). - W.: quadrirt und mit einem blauen Mittelschild, worin ein dreiarmiger goldener Leuchter erscheint (Möllendorff), 1 und 4 in Roth ein halber silberner Ring, über dessen Bogen ein mit der Spitze nach oben gekehrter silberner Pfeil schwebt (Stammwappen: Ogonczyk); 2 und 3 in Silber ein schwarzer Pferdekopf mit flatternden Mähnen, im zweiten Felde rechts, im dritten links gewendet (Wilamowitz). Grafenkrone und drei gekrönte Helme. Der erste mit rothsilbernen Decken trägt einen einwärts gekehrten, wachsenden silbernen Löwen mit ausgeschlagener rother Zunge; aus dem zweiten Helm mit blaugoldenen Decken gehen nach oben zwei silbern geharnischte Arme hervor, deren verschlungene Hände eine Mühlenwelle von natürlicher Farbe halten; und auf dem dritten Helm mit schwarzsilbernen Decken erscheint ein rechts gewendeter schwarzer Pferdekopf mit flatternden Mähnen. Schildhalter: zwei auswärts sehende silberne Löwen mit ausgeschlagener rother Zunge, welche auf einem geschlängelten blauen Bande mit der Devise „Semper idem“ stehen.« (S. 948, Gotha. genealog. Taschenbuch der gräflichen Häuser, 32. Jg. 1859) |
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