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»Saxonia,
Sachsenland.
Ein großmächtiges Land und Fürstenthum, darinn jederzeit ein hertzhafft, von
auffrechtem Gemüth heroisches Volck gewohnet, und dapffere hochberühmte
Fürsten gelebt. Wird in das Obere und Undere abgetheilet, desselbigen
Haupt-Statt ist Wittenberg, dessen aber Hall, sonst Sächsisch Hall genannt.
Das Obere hat meistens der Churfürst inn. Das Undere begreifft viel
unterschiedliche ansehentliche Fürstenthum, als die Hertzogthum
Braunschweig, Lünenburg, Mechelburg, Lauenburg und Hollstein. Man
kochet darinn überauß herrlich und gesund Bier, ist auch grosser Uberfluß an
Getraid und Vieh, Saltz und Schmaltz, heimisch und wildem Gflügel. Hat
auch herrliche Ertzgruben, und wird nicht bald reiner und besser Silber
gegraben und gemüntzet als bey den Hertzogen von Braunschweig und Lüneburg.
Die fürnehmsten Flüß, so das Land befeuchtigen, und auch Fischreich machen,
sind die Weser, Elb, Mulda, Elster, Oder, Spree, Neiß, Sala, &c. Die
fürnemern Stätt, Magdeburg, Braunschweig, Lüneburg, Halberstatt, Lübeck,
Leoburg, Bremen, Hertzburg, Einbeck, Minden, Hildesheim, Werden, Meissen,
Torga, Leipzig, Leißnitz, Dreßden, Martisburg, Chemnitz, Rochlitz, Erffurt,
und noch viel mehr andere, auß welcher Viele und Herrligkeit, das
Sachsenland Grösse und Fürtreffligkeit wol kan ermessen werden.« (Bucelinus, Der
fürnehmsten Provintzien und Königreichen Europae kürtzester Entwurff und
Beschreibung, 1678)
»Von
dem obersächsischen Kreis überhaupt. ~ Die 22 Stände desselben sind in ihrer
Ordnung Chur-Sachsen, Chur-Brandenburg, Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach,
Sachsen-Coburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Querfurt,
Vorpommern, Hinterpommern und Camin, Anhalt, Quedlinburg, Gernrode,
Walkenried, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Mansfeld,
Stolberg, Barby, die Grafen Reussen, die Grafen von Schönburg. Jn
diesem Kreis ist der Churfürst zu Sachsen jederzeit allein
kreisausschreibender Fürst und Director gewesen.« (Büsching, Neue
Erdbeschreibung, 3. Theils zweyter Band, 1771)
»Der
niedersächsische Kreis. ~ Die Stände desselben sind: Magdeburg, Bremen,
Celle, Grubenhagen, Calenberg, Wolfenbüttel, Halberstadt,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstro, Holstein-Glückstadt,
Holstein-Gottorf, Hildesheim, Sachsen-Lauenburg, Lübeck das Hochstift,
Schwerin das Fürstenthum, Ratzeburg, Blankenburg, Ranzau, Lübeck die
Reichsstadt, Goßlar, Mühlhausen, Nordhausen, Hamburg, Bremen die
Reichsstadt. Die kreisausschreibenden Fürsten sind die Herzoge zu
Magdeburg und Bremen; sie führen auch wechselweise von Kreistag zu Kreistag
das Directorium, und der älteste regierende Herzog zu Braunschweig hat das
Condirectorium.« (Büsching, Neue Erdbeschreibung, 3. Theils dritter
Band, 1771)
»Westphalen
ist heut zu Tag des Römis. Reichs IX. Creyß, und hat den Sächsischen Namen
gantz verlohren, da es doch das rechte erste alte Sachsen-Land ist. Er
erstecket sich von der Weser biß an den Rhein, und vom Teutschen Meer biß an
Hessen, und begreifft in sich die Hertzogthümer Jülich, Cleve, Berg, Verden
und Minden, das Fürstenthum Ost-Frießland, samt den Bißthümern Paderborn,
Lüttich, Osenbruck, Münster, auch vielen Prälaturen und Graffschafften.«
(von Birken, Königlich-Polnischer, Chur- und Fürstlich-Sächsischer
Heldensaal, 1718)
»Franconia,
Franckenland. Dieses Lands und Völckern war allezeit grosse Ruhm und
Ehr, hatten under den Teutschen Völckern grosses Ansehen, als bey welchen
der alten Teutschen Francken Namen allzeit geblieben, nach dem der meiste
Theil der Francken, den Namen samt ihren siegreichen Waffen und Feldzeichen
in Galliam eingezwungen haben, haben sich zu rühmen das von ihren Voreltern,
ja ihrem selbst eignem Namen noch heutiges Tags Franckreich, Francia
genennet wird. Dieses Franckenland hat vor alten Zeiten her seine
eigne, und zwar hochansehnliche Hertzogen gehabt, von den Großmächtigsten
Fürsten den Agilolfingis gleich, so wol als die Beyrische und
Rheinströmische erboren, under welchen Goßbertus zum ersten den Christlichen
Glauben von dem heiligen Kiliano einem Huensischen Mönchen und Bischoffen
angenommen. Auß gemelten Fränckischen Hertzogen sind nachmals nit
wenig zu der Römischen Cron und Thron erhebt worden, und die Welt-Regierung
mit höchstem Ruhm angetretten und verwesen. Auß welchen Conradus der
Erste, Conradi des Aeltern Sohn, Jsenbardi Guelphici Enickle Anno 912.
grosse Ehr aufgehebt, ein gerechter hochlöblicher Fürst, welcher auch zu
Handhabung der Justitiae, seines eignen Bluts nicht verschonet hat. So
haben auch Conradus der Ander mit dem Zunamen Salicus, und Henricus der
Dritte mit ihrem theuren Gemüth und herrlichen Thaten dem Teutschland
grosses Ansehen gemacht, und grossen Namen hinderlassen. Francken ist
mit aller Nothdurfft gantz überflüssig versehen, an Früchten und Wein
überauß reich, hat einen grossen herrlichen und weitberühmten Adel. Es
laufft mitten durch der herrliche Fluß Moenus, wol Amoenus zu nennen, und
machen auch viel andere schiffreiche Flüß und Wasser es gantz fruchtbar und
annemlich zu sehen. Wird sonsten Francken für das Marck und Mitte deß
Teutschlands gehalten.« (Bucelinus, Der
fürnehmsten Provintzien und Königreichen Europae kürtzester Entwurff und
Beschreibung, 1678)
»Suevia,
Schwabenland. Wird von Plutarcho das fürnehmste unter den Teutschen
genennet. Hat erstlich großmächtige König, nachmals ansehnliche
Hertzogen gehabt, ist doch endlich unter den Teutschen die freyeste
Provintzien worden, hat einen überauß herrlichen wol probierten Adel,
welcher sein höchstes Absehen auff die alten Thurniers-Geschlechter hat, und
sich mit anderen zu verehlichen hefftig wideret. Hat grosse Privilegia,
erkennet keinen andern Herren als den Römischen Kayser, von welchem auch
Fürsten, Grafen, Herren diß Lands ihre Lehen empfangen. Diß Lands
Hochheit ist auch dahin erwachsen, daß es auß ihme dem H. Römischen Reich
lange Zeit, viel herrliche, großmütige, unüberwindliche Kayser gegeben, von
welchen dann dieser Adel und Land so hoch privilegiert und geehret worden.
Wird sonst von den berühmtesten Scribenten, ein Volckreich Land, und
hochadenlich Volck, auch beherzt, streitbar, von Statur hoch, von Leib
schön, von Hirn sinnreich genennet. Schwaben ist vor diesem in viel
unterschiedliche Provintzen und Völcker abgetheilt worden, hat viel
ansehnliche und weitläuffige Fürstenthum, Graf- und Herrschafften. Hat
einen herrlich gesunden Lufft, überauß grosse und weite gantz fruchtbare
Felder, hat etlichen Flüssen nach das edelste Weingewächs, sonderlich an dem
Necker, dessen gesunde vor andern hoch berühmt, und in weit entlegne Land
abgeführt wird: ist deß Getraids grösserer Uberfluß, als in einem Land
Europae möcht gefunden werden. Hat ansehnliche gewaltige Stätt,
darunter Augspurg, Ulm, Constantz, Lindau, Uberlingen, Nördlingen,
Memmingen, Hall, Stutgarten, Tübingen, &c. und noch viel mehr andere, theils
mit Zierd und Herrligkeit, theils mit Sicher- und Gelegenheit sich hoch
berühmen können, der ansehnlichen Schlösser, Vestungen, Clöster, Märckt und
Flecken kein Zahl, auß dessen Schoß der grösseste Fluß Europae die Donau
entspringet, ein grosse Tochter deß herüber streichenden Fluß des Rheins,
durch dessen verborgne Adern, sie bey DonauEschingen herfür bricht« (Bucelinus, Der
fürnehmsten Provintzien und Königreichen Europae kürtzester Entwurff und
Beschreibung, 1678)
»Palatinatus,
Die Pfaltz. Diese wird in die Obere und Undere getheilt, deren die
Obere Hertzog Maximiliano in Beyern, wegen geleisteter Diensten, samt der
Churfürstlichen Hochheit zugeeignet, die Undere aber Jhro Churfürstlichen
Durchleucht Pfaltzgrafen Carl Ludwigen gehörig, mit aller nothwendigen
Sachen Uberfluß von Gott und der Natur begabet ist. Hat unter anderem
gar herrlich Weingewächs, einen lieblichen temperirten Lufft. Jst
allezeit von Großmächtigen Fürsten und Potentaten regiert worden, deren
Succession wir oben gesetzt haben. Hat einen grossen und herrlichen
Adel, die Churfürstliche Hofhaltung zu Heidelberg, ware vor Verwirrung
dieser Zeiten, gantz Königlich, und solcher Zuritt von Fürsten, Grafen und
Herren, daß es allen Außländischen grosse Verwunderung gebracht. Es
hat das Hochlöbliche Hauß Pfaltz und Bayern seinen Königlichen Ursprung auß
dem uhralten Agilolfingischen und Carolingischen Geblüt, rechter Lineen von
Pipino Caroli Magni Sohn und seinem Enickel Bernardo Königen in Welschland,
gleich wie die jetzt regierenden Durchleuchtigsten Hertzogen von Braunschweig
und Lüneburg von Pipini Bruder Ludovico Pio, ihr warhafftes Herkommen haben,
welches wir parte I. Germaniae nostrae etwas deutlicher gemeldet haben.« (Bucelinus, Der
fürnehmsten Provintzien und Königreichen Europae kürtzester Entwurff und
Beschreibung, 1678)
»Bavaria.
Bayerland. ~ Diß Land Bayern hatte vor Jahren viel einen grössern Bezirck,
also daß es auch ein ansehnliches Königreich gewesen, und nicht unter die
wenigste Europae gezehlet worden, dessen nur particulae viel hochansehnliche
Fürstenthum, als nemlich das uhralte Ertz-Hertzogtum Kärnten, (zu solcher
Hochheit von Carolo Magno erhebt) nachmals Oesterreich, das herrliche
Fürstenthum Steyrmarck und viel mehr andere, deren wir anderstwo
weitläuffiger gedencken, von fürnehmen Authoribus gezehlet werden.
Also haben es die Agilolphingi und Guelphischen Fürsten inne gehabt, biß
nach und nach unter underschiedlichen ihren Nachkömmlingen solche vertheilet,
und Oesterreich unter Henrico Leone zu einem absonderlichen Hertzogthum
gemacht worden.« (Bucelinus, Der
fürnehmsten Provintzien und Königreichen Europae kürtzester Entwurff und
Beschreibung, 1678)
»Austria,
Oesterreich. Jst vor diesem ein Theil deß Bayerlands gewesen, und
under dieselbige Fürsten Agilolfingos und Guelphos gehört, biß es under dem
Henrico Leone, zu einem absonderlichen Fürstenthum gemacht, und seine eigne
Hertzogen bekommen hat, wie Henricum Leonem der Poet anredet: Quod
Boius dedit ante tibi, dabit Austria nomen Auspice Te proprios Austria nacta
Duces. Es wird in Ober- und Nider-Oesterreich getheilt, ist ein
überauß feist und fruchtbares Land, mit Korn und Wein, auch allerley andern
Früchten wol versehen. Deß Underen Hauptstatt ist Wienn, eine
ansehnliche Haupt-Vestung, auch deß gantzen Heil. Römischen Reichs,
sonderlich deß Teutschlands, wider den allgemeinen Feind der Christenheit
den Türcken Brustwehr. Jn welchem Ort heutiges Tags die Römische
Kayserliche Mayest. wie auch meistentheils seiner von Oesterreichischen
Geblüt Vorfahrer ihren Sitz hat, und von unglaublichem Zuritt deß hohen
Adels, Fürsten, Grafen und Herren bedient wird. Deß Obern Haupt-Statt
ist Lintz, da auch ein Kayserliches Schloß erbauet, dahin Jhre Mayestät sich
mehrmalen zu begeben pflegen. Es haben Ober- und Under-Oesterreich
viel ansehnliche Stätt, Märckt, Clöster und Schlösser, wohnen darinnen viel
grosse ansehnliche und gewaltige Herren und Grafen. Hat einen grossen
Adel, welche meistentheils sich in Jhro Mayestät Dienst begeben, und viel
darauß zu hohen Ehren und Aemter kommen. Durch beyde laufft mitten
durch der berühmte Fluß Danubius die Donau genannt, werden aber sie von dem
Fluß Ens underscheiden. Auß den alten Fürsten und Marggrafen wird der
heilige Leopoldus in hohen Ehren gehalten, und ist auch von Gott dem Herren
mit grossen Wunder-Zeichen geehret worden.« (Bucelinus, Der
fürnehmsten Provintzien und Königreichen Europae kürtzester Entwurff und
Beschreibung, 1678) |
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»Als
das erste Glied der Nation muß der Adel grundbesitzend sein. Er muß
ferner erblich sein, damit seine Würde nicht nach Gunst oder Reichtum
vergeben werden könne. Sein Grundeigentum muß unverschuldbar und
unverkäuflich sein, damit er es nie verlieren und von der Nation sich
losreißen könne. Woraus wiederum folgt, daß dieses unverschuldbare,
unverkäufliche Grundeigentum auch unteilbar vom Vater auf einen Sohn und
nicht auf alle Kinder übergehen muß. Der ganze Adel ist nun geborener
Soldat und muß dienen sein Leben lang, die ältesten Söhne ausgenommen.
Diese sukzedieren dem Vater, wenn er alt oder gebrechlich ist.
Untauglichkeit zum Soldatenstande zieht den Verlust des Adels nach sich,
ebenso die Neigung nach friedlichen Beschäftigungen. Wer diesen
nachgehen will, dem ist es erlaubt. Er kann aber nicht wieder in den
Adel eintreten, also zum Beispiel nicht die Besitzungen eines kinderlosen
Bruders erben.
Der Adel bildet ein für sich
bestehendes Militärkorps, aus welchem zugleich die Offizierstellen in der
Armee und in der Landwehr besetzt werden. Die Unwissenden bleiben ewig
Gemeine im adligen Korps oder werden dahin zurückgewiesen. Feigheit
wird mit dem Tode bestraft. Bürgerliche oder Bauern aus dem übrigen
Teil der Armee werden geadelt, nicht wegen Tapferkeit (da diese Eigenschaft
bei einem jeden vorausgesetzt und nur negativ zu schätzen oder wie das
Nichtdasein der Feigheit zu betrachten ist), sondern wegen ausgezeichneter
Verdienste im Kriege. Es kann aber keiner geadelt werden, der nicht
zugleich Stifter einer neuen adligen Familie wird. Er muß also mit dem
Adelsbriefe eine Donation an Grundeigentum erhalten, dadurch werden
dergleichen Erhebungen selten und wahrhaft lohnend für den Würdigen.
Majoratsherren, die durch den frühen
Tod ihrer Väter Grundeigentum erlangt haben, ohne Krieg geführt zu haben,
sind verpflichtet, sobald einer ausbricht, eine gewisse Anzahl von Feldzügen
mitzumachen und die Verwaltung ihrer Besitzungen für diese Zeit einem
selbstgewählten Verwandten zu überlassen, der frühere Feldzüge tadellos
mitgemacht hat. Feigheit zieht bei ihnen natürlich den Verlust des
Adels und der Besitzungen, letzteres zugleich für ihre Kinder, nach sich.
Die Besitzungen fallen an den nächsten tadellosen Seitenverwandten.
Aus allem diesem folgt, daß der Adel
durch keine anderen als kriegerischen Verdienste erworben werden kann und
daß er dem Gelehrten, dem Künstler, dem Rechtsverständigen verschlossen ist.
Es ist auch nicht abzusehen, was diesen, sofern sie nur wahre Gelehrte,
Künstler und Rechtsverständige sind, der Adel soll. Diese wollen nicht
besitzen den Grund und Boden; sie wollen herrschen in der selbstgeschaffenen
geistigen Welt und das sollen sie auch. Der Adel hingegen soll den
Grund und Boden besitzen und eben darum ihn verteidigen, eben darum eine
entscheidende Stimme haben in Landesangelegenheiten.
Solchergestalt wird der
wiederkehrenden Verderbnis des Adels gewehrt und die Masse des jetzt
lästigen und dem Staate fremden Nominaladels dem Staate auf die nützlichste
Weise einverleibt. Da dieser Soldatenadel verfassungsmäßig arm ist,
ist er der Verderbnis weniger ausgesetzt und allein an die Ehre gewiesen; da
der grundbesitzende ständische Adel über die Substanz seines Reichtums nicht
disponieren kann, auch in seiner Jugend die Ehre und den Soldatenadel hat
kennen lernen, so ist im ganzen zu erwarten, daß er seine Einkünfte zum Wohl
seiner Untertanen und zur Unterstützung seiner Verwandten gebrauchen werde.
Die ältesten Söhne des
Offiziersadels treten in die Rechte und Pflichten ihrer Väter, sind mithin
geborene Soldaten und adlig. Die jüngeren Söhne treten in den
Bürgerstand zurück und haben keine Vorrechte vor den übrigen Bürgern.
Durch diese Vermischung des landständischen Adels, des Militäradels und des
Bürgerstandes entsteht eine Wechselwirkung, welche verhindert, daß das
adlige Militär sich vom Volke trennen oder es sich unterwerfen könne.
Daß auch Bürgerstand seine Freiheiten haben müsse, aber andere als der Adel,
versteht sich von selbst und gehört nicht hierher.« (von der Marwitz,
Über die Reform des preußischen Adels, 1812)
»Die
Edelinge führeten um ihr Hauß einen viereckichten Wall, Zaun oder Blancke;
ihr Geld und Gut aber verwahrten sie in Schlössern, die sie auf Berge oder
in die Jnseln zu bauen pflegten. Sie waren redliche Leute, auf deren
Wort man gewisser bauen kunte, als auf anderer ihre Eydschwüre.
Zusagen und nicht halten, war eine grosse Schande, niemand mochte mit einem
solchen umgehen. Jm Krieg waren sie listig, tapffer und dauerhafft;
ihre Waffen nicht zierlich, sonder gut und gewichtig. Sie pflagen
nicht die Pantzer nach den Leibern, sondern die Leiber nach den Pantzern zu
rechtlen. Sie führten grosse Schlachtschwerder und schwere
Streit-Hämer, hängten die Schilde mit Ketten an den Leib, und beluden sich
mit solcher Rüstung, die niemand als ein Sachse tragen können. Sie
suchten immer Kriege, führten solche mit Muth und Wuth, und liessen sich
nicht leichtlich aus dem Harnisch bringen. Diß war ihnen die liebste
Beute, an welcher ihr Blut klebte, und die sie mit vielen Wunden erobert
hatten.«
(von Birken, Königlich-Polnischer, Chur- und Fürstlich-Sächsischer
Heldensaal, 1718)
»Die
sieben Heerschilde. Der König hebt den ersten Herrschild; die
Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen, weil sie nur des Königs Dienstleute sind,
den andern; die Laienfürsten, seit sie der Bischöfe Manne geworden, den
dritten; die Freien-Herren den vierten; die schöffenbaren Leute und der
Freien-Herren Manne (die Mittelfreien, Barone, Bannerherren, die selbst noch
Freie zu Lehnleuten haben) den fünften; deren Manne (Einschildige, im
Gegensatz der Vierschildigen, der Ritterbürtigen des fünften Heerschildes
mit vier Ahnen väterlicher Seits) den sechsten; endlich den siebenten
jeglicher Mann, der nicht eigen und ein Ehkind ist.
Mit dieser Eintheilung des
Reichsheeres oder des Reichs-Heerschildes, stimmt im Wesentlichen die
Eintheilung der Vasallen im Longobardischen Lehnrechte (I. Feud. I. princ.
II. Feud. 10.) überein: 1) die Capitanei, die Fürsten, die Statthalter
des Königs - Herzöge, Markgrafen, Grafen; 2) die Valvasores majores,
die Vasallen der Capitanei, die Freien-Herren; 3) die Valvasores
minores; die Vasallen der Valvasores majores, der Adel; 4) die
Valvasini, die Vasallen der Valvasores minores aus dem Bürgerstande und den
freien Landsassen.« (von dem Knesebeck, Historisches Taschenbuch des
Adels im Königreich Hannover, 1840)
»Das
Wort Vasalle saget Leibnit. in literis ad Otton. Mencken. in Act.
Erud. Lips. Supplem. T. IV. Sect. V. p. 238. sey nichts anders als
Geselle. Denn in Schweden heißt bis auf diese Stunde Vasall, Wesel,
aus G kan leicht W geworden seyn, und also um desto
wahrscheinlicher, daß Vasall von Gesell kommt.
Tacitus, saget man, habe die homines fortes Gisall genennet,
welches nichts anders ist, als Gesell. Clientes habe man auch
Leute genennet, welches gleichfalls so viel als Gesell. Die
Clientes sind mit ihren Dynastis Genserich, Alarich, wegmarchiret,
und wann sie den Römern Land weggenommen, so haben die Dynastae
solches ihren Gesellen ausgetheilet.«
(von Gundling, Ausführliche Erläuterung über Schilteri Institutiones
Iuris Feudalis, 1736)
»Es
seyndt sonsten von Ursprungk, der Lehen vielerley Meynungen, etliche ziehen
es von den Römern, etliche von den Francken, andere von den Longobardis;
videatur Vulteus de feud. lib. I. cap. I. Sum 10. Obrecht. de jure
feud. lib. 2. c. 7. Welcher den gewissen Ursprungk in Zweiffel
stellt: jedoch die gemeine Opinion ist, die Lehen von Longobardis
entsprungen seyen, ums Jahr Christi 568. zu Lebzeiten Kaysers Justiniani,
weil die Longobardi nach außweiß der Historien Sachsen gewesen und
damahls in Jtalien mit zwantzig tausend starck neben ihren Helffern gezogen,
und kommen seyn, und die gantze Lombardiam mit ihren Städten, Trent,
Verona, Meylandt, mit Außjagung der Römis. Besatzungen eingenommen, und
dergleichen Lehens Gewohnheiten eingeführt haben sollen: Videatur
Obmerus in Opere suo cronographico sub tit. Longobardorum Regum: und kan
auch von feudis gelesen werden, Gerhardus niger sive Capegistus
lib. feud. 2. tit. 25. und Obertus de otto welche die
Observatas consuetudines der Lehen erstlich beschrieben haben, &c.
Legatur Leoprandus des gestis Longobardorum. ~
Auß welchem Summariter zu
schliessen ist, daß die Lehens-Bräuch und feudorum utilitas,
von den Teutschen und eigentlich Sächsischen Völckern, als Longobardorum
dominis, nicht allein in Italiam und andere Provincias
eingeführt, und hernach also beschrieben worden: Sondern auch
ohnzweiffentlich vorhin, ehe die Sachsen in Lombardiam kommen:
Sie solche Bräuch unter sich (obwol nit beschrieben gewesen) im Teutschen
Schwangk geführt haben, und bey ihnen der Anfang gewesen seye.« (Lerch
von Dürmstein, Reichs-Ritterlichen Adels Herkommen und Freyheits-Bericht,
Erster Grundsatz, 1626) |